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Regelwerk · Graubünden

Schonzeiten Graubünden

Schonzeiten und Mindestmaße für alle Fischarten in Graubünden - Stand 2025/2026.

Quelle: Bündner Fischereigesetz. Aktuelle Bestimmungen beim Amt für Jagd und Fischerei Graubünden.

Alle Gewässer

9 Fischarten
Fischart Schonzeit
Äsche 01.02.-30.04.
Bachforelle 01.10.-31.03.
Bachsaibling 01.10.-31.03.
Barbe 01.05.-15.06.
Hecht 15.02.-15.04.
Nase 01.04.-31.05.
Regenbogenforelle 01.10.-31.03.
Seeforelle 01.10.-31.03.
Seesaibling 01.10.-31.03.

Rechtlicher Hinweis

Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern und weichen in einzelnen Gewässern ab. Prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen Ihres Bundeslandes und fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Fischereibehörde nach. Alle Angaben ohne Gewähr.

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