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Regelwerk · Schweiz (Bundesminimum)

Schonzeiten Schweiz (Bundesminimum)

Schonzeiten und Mindestmaße für alle Fischarten in Schweiz (Bundesminimum) - Stand 2025/2026.

Diese Werte entsprechen dem Bundesminimum laut VBGF (Anhang 3). Kantone können strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen. Bitte beim kantonalen Fischereiamt nachfragen.

Alle Gewässer

15 Fischarten
Fischart Schonzeit
Aal 01.10.-31.03.
Äsche 01.02.-30.04.
Bachforelle 01.10.-31.03.
Bachsaibling 01.10.-31.03.
Barbe 01.05.-15.06.
Felchen/Maräne 15.10.-15.01.
Hecht 15.02.-15.04.
Huchen Ganzjährig
Lachs Ganzjährig
Nase 01.04.-31.05.
Regenbogenforelle kantonal
Seeforelle 01.10.-31.03.
Seesaibling 01.10.-31.03.
Wels -
Zander 01.04.-31.05.

Kantone

Rechtlicher Hinweis

Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern und weichen in einzelnen Gewässern ab. Prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen Ihres Bundeslandes und fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Fischereibehörde nach. Alle Angaben ohne Gewähr.

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