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Regelwerk · Nordrhein-Westfalen

Schonzeiten Nordrhein-Westfalen

Schonzeiten und Mindestmaße für alle Fischarten in Nordrhein-Westfalen - Stand 2025/2026.

Alle Gewässer

11 Fischarten
Fischart Schonzeit
Aal 01.10.-01.03.
Aland -
Bachforelle 20.10.-15.03.
Barbe 15.05.-15.06.
Hecht 15.02.-30.04.
Karpfen -
Nase -
Schleie -
Seeforelle 20.10.-15.03.
Seesaibling 20.10.-15.03.
Zander 01.04.-31.05.

Rechtlicher Hinweis

Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern und weichen in einzelnen Gewässern ab. Prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen Ihres Bundeslandes und fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Fischereibehörde nach. Alle Angaben ohne Gewähr.

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